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Ultrahelle LEDs liefern ein ähnlich stark gebündeltes Licht wie Laser. Somit gelten auch für LEDs speziell bei Abständen unter einem Meter dieselben Sicherheitshinweise wie für Laser.
Bei einem "zufälligen" Blick in eine Leuchtdiode ist das Auge durch den sogenannten Lidschlussreflex geschützt. Auch die permanente Bewegung der Augen vermeidet eine Überhitzung und somit eine Schädigung der Netzhaut.
Wird bewusst längere Zeit in die LED geblickt, können bleibende Schäden an der Netzhaut entstehen. Der schützende Lidschlussreflex wird durch das bewusste starren außer Kraft gesetzt, zusätzlich bewegt sich das Auge nicht mehr und es kommt zu einer Überhitzung der Netzhaut. Speziell bei LEDs mit Helligkeiten jenseits der 8.000 mcd kann es dann zu einer Blendung mit bleibender Schädigung der Netzhaut kommen.
Beachten Sie daher folgende Hinweise:
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Niemals aus kurzer Distanz oder über einen längeren Zeitraum direkt in die LED blicken |
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Ultrahelle LEDs sind KEIN Kinderspielzeug und haben in den Händen von Kindern NICHTS zu suchen. |
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Die von einer UV-LED ausgesendete intensive UV-Strahlung kann die Haut und die Hornhaut schädigen. Selbst bei kurzer Bestrahlungsdauer kann es zu einer bleibenden Trübung der Hornhaut kommen. |
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Lesen Sie die Sicherheitshinweise in der Produktbeschreibung und im Datenblatt der LED aufmerksam durch. |
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Beachten Sie bitte auch, dass durch das Anbringen von LEDs an Fahrzeugen unter Umständen die Betriebserlaubnis erlischt. |
Version: DE2.0 - 22.03.2008 |
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